Bitcoin & Co: US-Finanzamt erinnert an Steuerpflicht
Die US-Steuerbehörde plant wohl, Exempel zu statuieren. Noch können sich US-Bürger, die ihren Gebrauch von Kryptogeld nicht versteuert haben, selbst helfen.
10.000 US-Bürger bekommen diesen Sommer ein Erinnerungsschreiben des US-Finanzamtes IRS. Die Empfänger stehen unter Verdacht, Geschäfte mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple nicht ordnungsgemäß gemeldet oder versteuert zu haben. Jetzt können sich die Steuerpflichtigen noch durch eine Selbstanzeige und eventuelle Nachzahlung aus der Affäre stehlen.
Wer aber nicht reagiert und keine weiße Weste hat, riskiert, zum teuren Musterfall zu werden. Die US-Steuerbehörde hat bereits 2014 einen Leitfaden zur Besteuerung virtueller Währungen herausgegeben, doch sollen nur hunderte US-Bürger entsprechende Steuererklärungen eingereicht haben. Dabei dürften Zehntausende steuerpflichtig sein. Die aktuelle Briefwelle gilt als Vorzeichen öffentlichkeitswirksamer Musterverfahren.
Vergangenes Jahr hatte die Kryptogeld-Börse Coinbase Daten von etwa 14.000 US-Bürgern herausgeben müssen. Ursprünglich hatten US-Steuerfahnder sogar die Daten von 480.000 Coinbase-Usern angefordert. Die juristische Gegenwehr der Börse überraschte die Behörde. Schließlich schränkte sie ihr Begehr auf jene US-Kunden ein, die 2013, 2014 oder 2015 über Coinbase virtuelle Währungen im Wert von mindestens 20.000 US-Dollar erhalten oder übertragen haben.
Ein US-Bundesbezirksgericht bestätigte schließlich, dass die Kryptogeld-Börse Coinbase diese Kundendaten offenlegen muss. Die Vermutung, dass die Adressliste der aktuellen Erinnerungsschreiben aus dem Coinbase-Datensatz stammt, drängt sich auf.
Steuerpflicht für Kryptowährungen entsteht in den USA in verschiedenen Konstellationen. Der einfachste Fall ist, wenn jemand Währungseinheiten kauft und später verkauft oder als Zahlungsmittel einsetzt, und dabei ein höherer Wert als der ursprüngliche Einkaufspreis schlagend wird. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Wechselkurse zum US-Dollar. Verluste können mit anderen Gewinnen aufgerechnet werden.
Wer Kryptogeld als Zahlungsmittel annimmt, muss dieses Einkommen genauso versteuern als hätte er Dollar bekommen. Speichert der Empfänger die Währung und löst sie später zu einem höheren Kurs ein, muss zusätzlich ein etwaiger Wertzuwachs versteuert werden. Auch der Zahler ist unter Umständen verpflichtet, die Transaktion zu melden, zudem kann Steuerabzug notwendig sein. Ebenso fallen Steuern an, wenn jemand erfolgreich virtuelle Währungseinheiten schürft.
Die Bundessteuersätze variieren von 10 bis 39 Prozent, je nach dem, ob es sich bei den Umsätzen um laufende Einkünfte oder Transaktionen von Kapitalvermögen handelt, und gegebenenfalls wie lange die virtuellen Währungen gehalten wurden. Dazu können noch Steuern des jeweiligen Wohnsitz-Bundesstaates kommen. Noch sind längst nicht alle Details ausjudiziert. Grundsätzlich rät das IRS, bei unklaren Vorschriften der Steuererklärung einen vernünftigen Ansatz zugrundezulegen und diesen konsequent durchzuziehen.
Zur steuerlichen Situation in Deutschland gibt Steuerfachanwältin Anka Hakert bei heise online Auskunft: