Wie weit die Pläne gediehen sind, lässt sich daran erkennen, dass Check24 schon vor Monaten eine Tochterfirma namens „C24 GmbH“ gegründet hat, über die der Antrag bei der Finanzaufsicht gestellt wurde. Als Geschäftsführer firmiert Matthias Orlopp, früherer Finanzchef des Vergleich-Giganten. Daneben gehören dem Management laut der C24-Website, die dieser Tage liveging, zwei gestandene Banker an: Robert Genz, zuletzt Risikochef der Hyundai Bank. Und der langjähriger Targobank-Vorstandschef Franz Josef Nick, der beim Düsseldorfer Ratenkreditfinanzierer 2015 ausschied. „Sobald die Lizenz erteilt ist, werden Herr Nick und Herr Genz die Leitung übernehmen“, sagte Röttele.
Wohin das Geschäftsmodell der künftigen „C24 Bank“ gehen soll, lässt sich dem Webauftritt andeutungsweise entnehmen. Dort prangt der Claim „Die Open Banking Plattform“, ergänzt um den selbstbewussten Zusatz: „Erleben Sie 2020 die neue Dimension des mobilen Bankings“. Was genau damit gemeint ist, wollte Röttele zwar nicht verraten. Er betonte allerdings, „dass es uns ausdrücklich nicht darum geht, in Wettbewerb zu den etablierten Banken zu treten. Vielmehr stellen wir seit Jahren fest, dass die regulatorischen Anforderungen im Finanzbereich immer weiter steigen. Darum war uns seit langem klar: Wenn wir unser Geschäftsmodell weiterentwickeln wollen, dann brauchen wir früher oder später eine eigene Bafin-Lizenz. “ Das bedeute aber nicht, dass Check24 eine klassische Bank werde. Sondern: „Unsere Vision ist die einer offenen Plattform, die wir allen Bankpartnern zur Verfügung stellen wollen“, so Röttele.
Tatsächlich hat sich Geschäftsmodell von Check24 in den vergangenen Jahren verändert. Die Münchner treten nicht mehr nur als Vergleichsportal auf, das für die Vermittlung von Produkten Provisionen kassiert – sondern bietet auch selbst Produkte an. Ein Beispiel hierfür sind die hauseigenen Ratenkredite namens „Kredite24“. Allerdings: Mangels Banklizenz brauchte Check24 für die Entwicklung solcher Produkte bislang die Unterstützung einer Partnerbank, in diesem Fall die SWK Bank kommt. Mit eigener Lizenz ist Check24 auf den White-Label-Partner nicht mehr zwingend angewiesen oder gewinnt zumindest deutlich mehr Unabhängigkeit.
Eine ähnlich Konstellation lässt sich – wenn man genau hinschaut – auch im Bereich Geldanlage ausmachen: Schon vor einem Jahr enthüllte Finanz-Szene.de, dass Check24 beim Tagesgeld mit dem Hamburger Fintech Deposit Solutions kooperiert. Da allerdings auch die Hanseaten keine eigenen Banklizenz besitzen, sind sie ihrerseits auf die Hilfe der Sutor Bank angewiesen. Das bedeutet in letzter Konsequenz: Wenn die Kunden ihre Ersparnisse via Check24 bei einer ausländischen Hochzinsbank parken wollen, eröffnen sie de facto ein Konto bei der Sutor Bank. Auch hier gilt künftig: Mit einer eigenen Banklizenz kann Check24 die Abhängigkeit von solchen White-Label-Partner deutlich verringern.
Dann gibt es noch ein weiteres Geschäftsfeld, auf dem die Banklizenz für Check24 von Nutzen sein könnte. So beherbergt das Vergleichsportal seit einiger Zeit eine Rubrik, die sich „Profis“ nennt – und die darauf hinausläuft, dass die Nutzer über Check24 zum Beispiel einen Handwerker, einen Klavierlehrer oder einen Hochzeitsfotografen finden können. Das Besondere hier: Anders als beim Tagesgeld, beim Ratenkredit oder bei der Kfz-Versicherung tritt das Vergleichsportal in diesem Bereich nicht nur als Produktvermittler aus, sondern bietet dem Kunden auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs an. „Weil wir dieses Geld als Check24 aber weder vereinnahmen noch halten noch auszahlen dürfen, brauchen wir auch hier einen White-Label-Partner, nämlich den US-Zahlungsdienstleister Stripe“, sagt Röttele. Auch in dem Fall könnte Check24 mit Banklizenz in der Zukunft freier agieren.
Freilich: All das sind nur Beispiele, wo die Lizenz den Münchnern jetzt schon helfen würde. Man darf aber davon ausgehen, dass Check24 auf weitere Einsatzfelder abzielt – die aber erst dann sichtbar werden, wenn die Bafin-Genehmigung irgendwann da ist. Eher wenig hat die Vollbank-Lizenz hingegen mit einer Meldung aus dem Juli zu tun: Damals hatte der Vergleichs-Gigant mitgeteilt, eine sogenannten „PSD2-Lizenz“ erhalten zu haben, also eine Zulassung der Bafin zur Zahlungsauslöse- und Kontoinformations-Dienste: „Dabei ging es um andere Anwendungen, nämlich in erster Linie um unseren Kontomanager, mit dem Kunden prüfen können, welche Verträge etwa beim Strom- oder Gasanbieter auslaufen und wie sie bei einem Neuabschluss möglicherweise Geld sparen kann“, so Röttele.
- Wir wissen, dass der Begriff „Vollbank-Lizenz“ im Grunde quatsch ist, weil „Banklizenz“ genügen würde. Es ging uns bei der Wortwahl darum, dem etwaigen Missverständnis vorzubeugen, wir hätten es hier mit irgendwelchen „Light-Lizenzen“ im Sinne von ZAD, KID, E-Money oder so zu tun … Nope, haben wir nicht. Es geht i.d.T. exakt um das Ding, das z.B. die Deutsche Bank oder die Commerzbank auch haben.